Lizenzen und Übertragungen von gewerblichen Rechten

Die Auswahl unserer Dienstleistungen auf dem Gebiet der Lizenzen und der Übertragung von gewerblichen Schutzrechten:

  • Strategie beim Vertragsentwurf und bei der Formulierung einzelner Vertragsklauseln;
  • Beratung in der Strategie der Geheimhaltung des Lizenzgegenstandes;
  • Ausdehnung des Schutzes im Ausland;
  • Bewertung von Gegenständen des gewerblichen Rechts;
  • Gewährleistung und Wirksamkeit von Verträgen;
  • Unlautere Wettbewerbshandlungen;
  • Durchführung von Recherchen in nationalen und internationalen Datenbanken;
  • Beratungen, Streitverfahren, Kollision von Rechten.

Übertragungen von gewerblichen Rechten

Übertragungen von gewerblichen Rechten spielen in der heutigen Wirtschaft eine bedeutende Rolle. Die Übertragung von gewerblichen Rechten an einen Dritten muß ohne Verzug ins Register eingetragen werden. Durch diese Vorschrift wird insbesondere der neue Inhaber gegenüber Dritten geschützt.

Wir bieten Ihnen einen Rundum-Service im Bereich der Übertragung von gewerblichen Rechten, beginnend mit der Auswahl eines passenden Interessenten, bis zur Vertragsvorbereitung und der entsprechenden Registrierung.


Lizenzen

Eine Lizenz ist die vertragliche ausschließliche Einräumung eines Nutzungsrechts, d.h. eine Genehmigung oder Berechtigung für eine Tätigkeit oder eine Leistung. Im Bereich der gewerblichen Rechte erlaubt eine Lizenz, eine geschützte, geheimgehaltene oder nicht veröffentlichte technische Lösung, Kenntnisse oder Kennzeichenrechte (Markenrechte), die der Inhaber (Lizenzgeber) gegen Entgelt einräumt, zu nutzen. Es bietet sich ein entfernter Vergleich mit einem Mietvertrag an. Im Unterschied zur Übertragung dieser Rechte bleibt der Rechtsinhaber bei der Einräumung einer Lizenz unverändert. Auch auf diesem Gebiet bieten wir Ihnen einen Rundum-Sevice an. Wir arbeiten Entwürfe aus und bereiten für Sie Lizenzverträge vor.


Änderungen im Register

Eintragungen von Änderungen bezüglich der Inhaberschaft oder bezüglich anderer Änderungen wie z.B. Namens- (Firma) oder Adreßänderung (Sitz) des Inhabers, müssen aufgrund eines schriftlichen Antrags beim zuständigen Amt registriert werden.

Die Durchführung von diesen Änderungen ist eventuell auch im Ausland erforderlich, was zeitlich und finanziell, unter Berücksichtigung unterschiedlicher Rechtslagen im Ausland, sehr anspruchsvoll sein kann.

Unsere Kanzlei ist stets in der Lage, die erforderlichen Unterlagen für die Registrierung von Änderungen unter Berücksichtigung der Gebührenhöhe zu beschaffen und das Verfahren im In- und Ausland durchzuführen.