Designschutz (Geschmacksmuster)
Auswahl von Dienstleistungen auf dem Gebiet des Designschutzes:
- Vorbereitung der Anmeldung und Einreichung der Anmeldung des Geschmacksmusters in der Tschechischen Republik, der EU und weltweit;
- Beratung über die Strategie, wie der angestrebte Schutz eines Geschmacksmusters am sinnvollsten zu erreichen ist;
- Ausweitung des Schutzes im Ausland;
- Geschmacksmuster in der Europäischen Union;
- Ausländisches Verfahren in Sachen eines Geschmacksmusterschutzes;
- Urheberrecht;
- Durchführung von Recherchen in nationalen und internationalen Datenbanken;
- Kopieren, Nachbildung und Fälschung von Design;
- Kauf, Übertragung, Lizenzen, Beratungsgespräche, Streitverfahren, Kollision von Rechten;
Einen entsprechenden Schutz können nur Muster oder Modelle (Farb- und Formgestaltungen) genießen, die als Vorlage zur Anfertigung gewerblicher Erzeugnisse geeignet, d.h. reproduzierbar sind. Als Voraussetzung für die Schutzfähigkeit gilt, daß das Muster oder Modell zum Zeitpunkt der Anmeldung neu sein muß, also den Fachkreisen nicht bekannt ist. Außerdem muß ein Geschmacksmuster eigentümlich sein.
Der Designschutz dauert 5 Jahre ab dem Tag der Anmeldung und kann um insgesamt höchstens weitere 20 Jahre verlängert werden.
Geschmacksmusteranmeldung im Ausland
Das Geschmacksmuster kann, wie z.B. ein Patent oder eine Marke, nur territorial geschützt werden. Deshalb ist es ratsam, sich auch einen Schutz im Ausland zu sichern. Zu diesen Zwecken kann das 6 Monate andauernde Recht der Unionspriorität in Anspruch genommen werden.
Geschmacksmuster in der Europäischen Union
Aufgrund der Verordnung Nr. 6/2002 des Rates der Europäischen Union besteht die Möglichkeit, das Gemeinschaftsgeschmacksmuster anzumelden. Ein Geschmacksmuster wird durch ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt, soweit es neu ist und Eigenart hat.
Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, selbstverständlich auch in den 10 neuen Beitrittsländern. Die Schutzdauer endet genauso wie beim nationalen Schutz spätestens nach 25 Jahren.
Eine sinnvolle Nutzung Ihrer gewerblichen Rechte ermöglicht es Ihnen, eine dominierende Marktposition aufzubauen und zu erhalten.