Das Recht des unlauteren Wettbewerbs
Das Recht des unlauteren Wettbewerbs schützt den Unternehmer vor Wettbewerbshandlungen seiner Konkurrenz, die nach der Verkehrsauffassung gegen die guten Sitten verstoßen. Das Recht des unlauteren Wettbewerbs verbietet täuschende Werbung, Verletzung des Geschäftsgeheimnisses, Schmiergeldzahlung, Irreführung der Abnehmer, Verursachung einer Verwechslungsgefahr, Herabsetzung und weitere unlautere Handlungen.
Der unlautere Wettbewerb ist eine Handlung im Rahmen des Wirtschaftswettbewerbs, die gegen die guten Sitten verstößt und anderen Wettbewerbsteilnehmern oder Verbrauchern Schaden zufügen kann.
Als Herabsetzung gilt z.B. auch die Veröffentlichung und die Verbreitung von internen Firmendaten, Produkten oder Leistungen eines anderen Wettbewerbsteilnehmers, die ihm Schaden zufügen können. Es spielt hierbei keine Rolle, ob es sich um wahre oder unwahre Angaben handelt.