Dienstleistungen auf dem Gebiet der Marken

Auswahl von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Marken:

  • Vorbereitung der Anmeldung und Einreichung der Anmeldung zur Eintragung der Marke in der Tschechischen Republik, in der Europäischen Union und weltweit;
  • Beratung im Bereich der Marketingstrategie bei Marken;
  • Kollektivmarke;
  • Gemeinschaftsmarke;
  • International registrierte Marke;
  • Verfahren in Markenangelegenheiten im Ausland;
  • International registrierte Marken in der Tschechischen Republik;
  • Allgemein bekannte Marke;
  • Notorisch bekannte Marke;
  • Auswirkungen der Gemeinschaftsmarke in der Tschechischen Republik;
  • Recherche in nationalen und internationalen Datenbanken;
  • Rechtsübergang, dingliche Rechte, Konkursverfahren und Lizenzen;
  • Know-how, Firma, geographische Angaben;
  • Kopieren, Nachahmung und Fälschung der Marken;
  • Beratungsgespräche, Streitverfahren, Kollision von Rechten;

Die Marke ist ein Eigentum, dessen Wert man um ein Vielfaches steigern kann. Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden.

Der Markeninhaber erwirbt durch die Registereintragung einer Marke ausschließliche Rechte. Dieses Recht hat zur Folge, daß Dritten untersagt wird, im geschäftlichen Verkehr ein mit der geschützten Marke identisches oder verwechselbares Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen.

Jeder Markeninhaber, der seine Rechte für ähnliche Waren oder Dienstleistungen durch eine Marke schützen lassen hat, kann innerhalb einer dreimonatigen Frist nach Veröffentlichung der neu angemeldeten Marke im tschechischen Markenblatt Widerspruch einlegen.
Die Schutzdauer, die bereits mit dem Anmeldetag beginnt, beträgt 10 Jahre und kann beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängert werden. Jede Marke hat nur ihre eingeschränkte territoriale Wirkung, daher ist eine internationale Registrierung in jedem einzelnen Land dringend zu empfehlen.

Unsere Kanzlei kann Ihnen einen entsprechenden Schutz in den meisten Ländern der Welt vermitteln.


Recherche

Wir bieten Ihnen die Durchführung von Recherchen in nationalen sowie internationalen Datenbanken an. Das Ergebnis einer Recherche informiert Sie darüber, ob zum jetzigen Zeitpunkt ein identisches oder verwechselbares Zeichen von einem Dritten benutzt wird. Außerdem können wir Ihnen ein Gutachten zu eventuell voraussehbaren Kollisionen anbieten.


Nationale Marken

Nach Eingang der Anmeldung einer nationalen Marke wird das Zeichen auf absolute Eintragungshindernisse geprüft. Dieses Verfahren führt das Amt für gewerbliches Eigentum von Amts wegen durch. Stellt sich bei der Prüfung Ihrer Markenanmeldung heraus, daß Eintragungshindernisse vorliegen, wird diesem Zeichen der Schutz untersagt.

Von der Eintragung sind ausgeschlossen:

  • Ein Zeichen, das nicht grafisch darstellbar ist;
  • Ein Zeichen ohne jegliche Unterscheidungskraft für Waren und Dienstleistungen;
  • Ein Zeichen, das ausschließlich aus Zeichen oder Angaben besteht, das im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen oder zur Bezeichnung der geografischen Herkunft dienen könnte;
  • Ein Zeichen, das ausschließlich aus Zeichen oder Angaben besteht, das im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden ist;
  • Ein Zeichen, das ausschließlich durch Gestaltungselemente gebildet ist, die sich aus dem Charakter der Waren oder Dienstleistungen ergeben oder zur Erlangung der technischen Funktion oder des Nutzungswertes der Waren oder Dienstleistungen erforderlich sind;
  • Ein Zeichen, das gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstößt;
  • Ein Zeichen, das geeignet ist, das Publikum insbesondere über die Art, die Beschaffenheit oder die geografische Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu täuschen;
  • Ein Zeichen, das aufgrund internationaler Verpflichtungen der Tschechischen Republik unter absoluten Schutzhindernissen leidet;
  • Ein Zeichen mit einem großen symbolischen Wert, insbesondere Glaubenssymbole;
  • Ein Zeichen, das identisch mit einer Marke ist, die bereits für einen anderen Inhaber für ähnliche Waren oder Dienstleistungen angemeldet oder eingetragen ist.

International registrierte Marken

Da ein Markeninhaber keinerlei Rechte aus einer national registrierten Marke im Ausland geltend machen kann, ermöglicht eine internationale Anmeldung aufgrund einer vorherigen nationalen Anmeldung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf einen Schutz auch im Ausland. Allerdings richtet sich der Schutz in einem anderen Land nach der Gesetzgebung jenes konkreten Landes.


Gemeinschaftsmarken

Als Gemeinschaftsmarke wird die Marke der Europäischen Union bezeichnet. Diese Marke gilt in der gesamten Europäischen Union, selbstverständlich auch in den 10 neuen Beitrittsländern. Die Anmeldung kann beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante oder bei der nationalen Zentralbehörde eines Mitgliedstaates eingereicht werden. Das Harmonisierungsamt führt vor der Eintragung ins Register die formelle sowie sachliche Prüfung durch. Natürliche und juristische Personen, die weder ihren Wohnsitz, Sitz noch Niederlassung in einem Mitgliedstaat der EU haben, müssen im Verfahren durch einen zugelassenen Vertreter vertreten werden. Bei der Einreichung der Anmeldung liegt jedoch kein Vertreterzwang vor. Unsere Kanzlei bietet Ihnen auf diesem Gebiet eine Rundum-Dienstleistung an.

Ein grenzübergreifender Schutz Ihres Zeichens ist eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg Ihrer unternehmerischen Aktivitäten auf den ausländischen Märkten. Es ist äußerst wichtig, einen ausreichenden Schutz Ihrer Waren und Dienstleistungen vor dem Start im Ausland zu sichern.

Die steigende Tendenz der Anzahl ausländischer Anmeldungen in der Tschechischen Republik zeigt, daß sich viele ausländische Firmen auf ihren Start auf dem tschechischen Markt vorbereiten.

Aufgrund einer Vielzahl internationaler Abkommen, denen die Tschechische Republik in den letzten Jahren beigetreten ist, können wir Ihnen einen sinnvollen Schutz Ihrer gewerblichen Rechte unter Berücksichtigung Ihrer Rechte im Ausland anbieten. Diese Tatsache kann entscheidend bei Aufbau und Erhaltung Ihrer dominierenden Marktposition sein.