Sortenschutz von Pflanzensorten

Das Recht auf Sortenschutz steht dem Ursprungszüchter oder Entdecker der Sorte oder seinem Rechtsnachfolger zu. Beständigkeit, Unterscheidbarkeit, Homogenität und Neuheit einer Pflanzensorte gelten als Voraussetzung für die Eintragung ins Register.


Sortenschutzantrag

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine Rundum-Dienstleistung bei der Vorbereitung eines Sortenschutzantrags und der Eintragung in die Sortenschutzrolle des Sortenamtes der Tschechischen Republik an. Außerdem bieten wir Ihnen gemeinschaftlichen Sortenschutz in der Europäischen Union an, der für das gesamte Gebiet vom Europäischen Sortenamt nur einheitlich erteilt werden kann. Bei Bedarf kann ein entsprechender Sortenschutz weltweit angestrebt werden. Wir beraten Sie auch in Fragen der Nutzungsrechte sowie Zwangsnutzungsrechte, der Rechtsverletzung des Sortenschutzes, der Rechtsnachfolge sowie in weiteren Fragen.